Inspektionen

Voraussetzung für die Bearbeitung: Der Inspektionsauftrag muss inklusive der Endkundendaten vollständig ausgefüllt und entsprechend unterschrieben werden. Es ist bei der Kundenbemerkung zu hinterlegen, falls Fehler bekannt sind. Es ist auch zu hinterlegen, falls ein wichtiges Teil im Koffer fehlt (z.B. „ohne Ladegerät“).

Garantieverlängerung: Sie haben maximal 3 Saisons Garantie auf Ihr Gerät. Um diese voll auszuschöpfen, muss nach jeder Saison bei der Albrecht GmbH Ihr Gerät zur Generalinspektion (ab der 1. Saison/ab Kaufdatum).

Wartung von älteren Geräten und Modellen (auch ohne Garantieanspruch): Auch diese Geräte sollten Sie zur Inspektion abgeben, da verschleißbedingt die Qualität der Funktionen der Geräte nachlassen kann. Im schlimmsten Fall ist Ihr Gerät nicht mehr einsatzbereit. Bei einer Inspektion werden alle Verschleißteile ausgetauscht. Erneuerte Teile haben einen Garantieanspruch.

Datails zum Ablauf und Sicherheitshinweise finden Sie auf der letzten Seite des “Inspektionsauftrags” so wie im “Versand von Gefahrgut – Leitfaden”.